Jüngstensegelschein
Ist ein freiwilliger Verbandsführerschein für Jugendliche
zwischen 7 und 11 Jahren, zum Führen von Segeljollen bis 12 qm in einem
begrenzten Revier unter Aufsicht.
Segelgrundschein
Ist ein freiwilliger Verbandsführerschein für das erste
Kennen lernen des Segelsports. Mindestalter 12 Jahre.
Bodenseeschifferpatent
Ist ein amtlicher Führerschein für Fahrzeuge über 12 qm
Segelfläche und mehr als 6 PS Motorleistung, welcher von den Landratsämtern
ausgestellt wird. Mindestalter Segeln 14 Jahre, Motor 18 Jahre. Zum
Bodenseeschifferpatent erhalten Sie nach bestandener Prüfung zusätzlich per
Umschreibung den Sportbootführerschein Binnen. Ein Antragsformular legt das
Landratsamt dem Patent bei. Durch Ablegen einer kleinen zusätzlichen
Navigationsprüfung wird die Motorpraxis für den Sportbootführerschein-See
anerkannt.
Sportbootführerschein-See
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten
Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge
unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). Prüfung wird in Theorie und Praxis
abgenommen.
Er ist Voraussetzung für alle weiteren Befähigungsnachweise.
Mindestalter 16 Jahre.
SKS-Schein
Der Geltungsbereich für den Sportküstenschifferschein umfasst
alle Küstengewässer innerhalb des 12-Seemeilenbereichs. Obwohl staatlich nicht
zwingend vorgeschrieben, verlangen Vercharterer im In- und Ausland - u.a. aus
versicherungstechnischen Gründen - den Sportküstenschifferschein. Voraussetzung
für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine
erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung. Für die
Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten
im Küstenbereich erforderlich. Mit diesem Schein weisen Sie navigatorische
Kenntnisse u. seglerische Fertigkeiten nach, die Sie während praktischer
Erfahrungstörns an Bord einer Yacht im Küstenbereich erworben haben.
Mindestalter 16 Jahre.
SSS-Schein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den
freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein erwerben. Da es sich bei diesem
Schein um einen qualitativ hochwertigen Befähigungsnachweis handelt, sind
gegebenenfalls vorher mit dem
Sportbootführerschein-See oder SKS-Schein
Erfahrungen zu sammeln.
Küstengewässer im Sinne der
Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30
Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und
Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des
Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Voraussetzung für den Erwerb ist der
Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer
theoretischen und praktischen Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung
ist der Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern
(nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter erforderlich.
Die
Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die
von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der
Sportseeschifferschein-Verordung abgenommen.
SHS-Schein
Der Sporthochseeschifferschein ist ein amtlicher, empfohlener
Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten
Fahrt (alle Meere). Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum
Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation. Bezüglich der
Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range
Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur
Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem
(GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15
Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer
Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines
deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf.
auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der
englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf
See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben
aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige
Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des
Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter
Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
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